VKI-Greenwashing-Check untersucht seit drei Jahren „grüne“ Werbeslogans

veröffentlicht am 23.04.2024

Konsument:innen können auf der Website „grüne“ Werbeversprechen melden und überprüfen lassen.

Logo VKI-Greenwashing-Check, © Verein für Konsumenteninformtation

Seit März 2021 betreibt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) das Projekt Greenwashing-Check. Mithilfe der Plattform können Verbraucher:innen vermeintlich „grüne“ Versprechen von Unternehmen melden, die der VKI anschließend überprüft. Bisher wurden 170 Meldungen untersucht, von denen wiederrum 31 Fälle als Greenwashing-Methoden identifiziert und vom VKI veröffentlicht wurden. In zwei Fällen konnten bereits rechtskräftige Gerichtsurteile erzielt werden.Diese haben zur Folge, dass Austrian Airlines und die Brau Union nicht mehr mit den vom Gericht als irreführend beurteilen Behauptungen werben dürfen.

Unternehmen reagieren und ändern ihre Taktik

Projektleiter des VKI-Greenwashing-Checks Raphael Fink zieht Resümee: „Bemerkenswert ist wie Unternehmen in den vergangenen drei Jahren ihre Werbung im Hinblick auf Klimawirkung verändert haben: Zu Projektbeginn wurde oft noch von ‚klimaneutral‘ oder ‚CO2-neutral‘ gesprochen. Mittlerweile sind Unternehmen zurückhaltender geworden und sprechen eher davon, dass man sich erst auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität befinde.“ Dies sei prinzipiell positiv zu bewerten, biete aber auch neue Möglichkeiten für Greenwashing, so Fink. Etwa, wenn „mit Umweltmaßnahmen geworben werden, die ohnehin bald gesetzlich verpflichtend sind.“ Solche Kampagnen treten derzeit häufig rund um „Tethered Caps“ auf. Dabei handelt es sich um die ab Juli 2024 ohnehin verpflichtend vorgeschriebenen festverbundenen Verschlüsse, die etwa auf PET-Flaschen zu finden sind.

Die sieben Sünden des Greenwashing

Der VKI orientiert sich bei seinen Analysen an das 2007 von der Umweltmarketingagentur TerraChoice veröffentlichte Konzept der „Sieben Sünden des Greenwashing“. Auch Verbraucher:innen können diese Liste heranziehen, um mögliche Werbetaktiken der Unternehmen zu entlarven.

1. Versteckte Kompromisse: Aufgrund einiger Merkmale wird behauptet, ein Produkt sei umweltfreundlich. Andere, weniger nachhaltige Eigenschaften werden dabei ausgeblendet oder verneint.

2. Fehlende Beweise: Es werden Aussagen zu Umwelteigenschaften getroffen, ohne diese durch entsprechende Informationen zu belegen.

3. Vage Aussagen: Es werden unklare und oft missverständliche Begriffe wie „grün“ oder „natürlich“ verwendet.

4. Irrelevanz: Es wird eine Information angegeben, die zwar wahr ist, aber für Verbraucher:innen, die nach umweltfreundlicheren Produkten suchen, keine Relevanz hat.

5. Das kleinere Übel: Eine Ware wird mit anderen ihrer Kategorie verglichen, die noch schädlichere Umweltauswirkungen aufweisen.

6. Lügen: Es werden sachlich falsche Aussagen über Umwelteigenschaften getätigt.

7. Irrelevante Labels bzw. Fake-Labels: Eine Vielzahl an intransparenten oder aussageleeren Labels und Gütesiegeln, die bei den Konsument:innen falsche Eindrücke erwecken.

Rechtliche Verbesserungen auf EU-Ebene erwartet

Bei der Transparenz erwartet der VKI in den nächsten Jahren Verbesserungen durch neue EU-Gesetze. Mehr Klarheit ist künftig etwa bei Labels sowie Definitionen von Begriffen wie „nachhaltig“ oder „CO2-neutral“ vorgesehen. Für grüne Werbeaussagen ist zudem eine Belegpflicht angedacht, welche durch externe Stellen überprüft werden soll. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden!

Hier können Sie die Greenwashing-Website aufrufen und Werbeaussagen melden.

Hier finden Sie die Presseaussendung des VKI.

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