Die Internet Ombudsstelle informiert zur Stornierbarkeit von Online-Bestellungen
veröffentlicht am 23.11.2021
Vertragsabschluss, Rücktrittsmöglichkeiten, Lieferzeiten etc. - Was Konsument:innen zum Online-Handel wissen wollen
Die Internet Ombudsstelle informiert in drei Blog-Beiträgen, wann es bei Online-Bestellungen zu einem wirksamen Kaufvertrag kommt und ob Bestellungen von Online-Händler:innen einfach storniert werden dürfen. Eine Bestellbestätigung oder eine Zahlungsaufforderung können bereits einen Vertragsabschluss bedeuten. Sie bedeuten aber nicht zwangsläufig, dass ein Kaufvertrag bereits wirksam zustande gekommen ist.
Wenn allerdings ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, müssen Online-Händler:innen die angegebenen Lieferzeiten einhalten und die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferzeiten auch liefern. Sonst geraten sie mit ihrer Leistung in Verzug und Konsument:innen können darauf bestehen, dass die Ware innerhalb einer Nachfrist geliefert wird. Geschieht dies nicht, darf man den Vertrag auflösen. Mehr noch: Kann man sich die Ware anderswo zu einem höheren Preis beschaffen, darf die Differenz dem Händler in Rechnung gestellt werden – außer, dieser hat die Lieferverzögerung in keiner Weise zu verantworten. Sollte es dabei zu Problemen kommen, unterstützt die Internet Ombudsstelle Konsumentinnen und Konsumenten rasch und unbürokratisch.
https://www.ombudsstelle.at/aktuelles/was-kann-ich-tun-wenn-die-ware-nicht-geliefert-wird/
https://www.ombudsstelle.at/aktuelles/kann-ein-online-shop-meine-bestellung-einfach-stornieren/
https://www.ombudsstelle.at/aktuelles/gueltige-bestellung-trotz-zahlungsabbruch/